Wir als Ihr Geoinformationspartner erstellen für Sie die Lagepläne, verknüpfen sie mit den Grundstücks- und Eigentümerdaten und erstellen für sie die Parzellenverzeichnisse. Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich unverbindlich über unsere Leistungen per Mail unter office@geo-line.at oder per Telefon unter 04232 37 337.
Ablauf für die Gemeinden 2020:
- Feststellung der Eigenjagdgebiete durch die Bezirksverwaltungsbehörde – bereits abgeschlossen
- Feststellung der Gemeindejagdgebiete (in einer Gemeinde liegende, zusammenhängende, jagdlich nutzbare Grundstücke von mindestens 500ha) durch die Bezirksverwaltungsbehörde
- Feststellung der Sondergemeindejagdgebiete (in einer Gemeinde liegende, zusammenhängende, jagdlich nutzbare Grundstücke von mindestens 115ha) durch die Landesregierung
- Auf Basis der festgestellten Eigenjagdgebiet und Gemeindejagdgebiete sind durch die Bezirksverwaltungsbehörde gegebenenfalls Anschlüsse (§10 K-JG) und Abrundungen (§11 K-JG) vorzunehmen.