Wir als Ihr Geoinformationspartner erstellen für Sie die Lagepläne, verknüpfen sie mit den Grundstücks- und Eigentümerdaten und erstellen für sie die Parzellenverzeichnisse. Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich unverbindlich über unsere Leistungen per Mail unter office@geo-line.at oder per Telefon unter 04232 37 337.

Ablauf für die Gemeinden 2020:

  1. Feststellung der Eigenjagdgebiete durch die Bezirksverwaltungsbehörde – bereits abgeschlossen
  2. Feststellung der Gemeindejagdgebiete (in einer Gemeinde liegende, zusammenhängende, jagdlich nutzbare Grundstücke von mindestens 500ha) durch die Bezirksverwaltungsbehörde
  3. Feststellung der Sondergemeindejagdgebiete (in einer Gemeinde liegende, zusammenhängende, jagdlich nutzbare Grundstücke von mindestens 115ha) durch die Landesregierung
  4. Auf Basis der festgestellten Eigenjagdgebiet und Gemeindejagdgebiete sind durch die Bezirksverwaltungsbehörde gegebenenfalls Anschlüsse (§10 K-JG) und Abrundungen (§11 K-JG) vorzunehmen.