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Wir als Ihr Geoinformationspartner erstellen für Sie die Pläne, verknüpfen sie mit den Grundstückseigentümerdaten und unterstützen Sie bei der Kundmachung an der BH. Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich unverbindlich über unsere Leistungen.

Der grobe Ablauf der Jagdgebietsfeststellung, der für Sie relevant ist, ist im obigen Bild dargestellt und folgende Eckdaten sind bei der Einreichung zu berücksichtigen:

  • Beginn der Kundmachungsfrist: 01.07.2019
  • Dauer der Kundmachungsfrist: 6 Wochen
  • Sämtliche Eigenjagdgebiete sind innerhalb der Kundmachungsfrist bei der Bezirksverwaltungsbehörde (neu) anzumelden
  • Der Eigenjagdberechtigte hat auch etwaige Anträge betreffend Anschlüsse – bzw. Abrundungen §10 und §11 K-JG innerhalb der 6-Wochenfrist zu stellen und zu begründen

Kontaktieren Sie uns per Mail unter office@geo-line.at oder per Telefon unter 04232 37 337